Tarife

Grundversicherung

Die psychotherapeutischen Leistungen werden seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen. Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung für die ersten 15 Sitzungen, die vor dem Erstgespräch ausgestellt werden muss. Eine Verlängerung um weitere 15 Stunden kann nach Absprache mit dem Arzt, der Ärztin und neuer Verordnung erfolgen. Bei Bedarf sind längere Therapien möglich, was von einem Facharzt oder einer Fachärztin mit beurteilt werden muss und durch die Vertrauensärzte der Versicherung weiter begutachtet wird.

Selbstzahlung
Selbstzahlungen sind möglich.
Das Einzelsetting dauert in der Regel 50 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 170.-
Erst-, Familien-, Elterngespräche dauern in der Regel 75 Minuten. Der entsprechende Ansatz beträgt CHF 255.–

Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie (bis 20. Geburtstag) bei der IV beantragt werden.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden CHF 50.– privat in Rechnung gestellt.

Bei Anmeldung von Gruppenangeboten ist der volle Betrag vor Start des Angebots zu zahlen.